Meldebestätigung wieder Vermieterpflicht

Ab 1. November 2015 ist die Meldebestätigung für Mieter wieder Aufgabe der Vermieter.


Das neue bundesweite Meldegesetz bedeutet ab November 2015 einen Mehraufwand für Vermieter: Innerhalb von zwei Wochen muss dem Mieter der Ein- oder Auszug bestätigt werden. Was für eine korrekte Meldebestätigung beachtet werden muss und worauf Vermieter vorbereitet sein sollten lesen Sie hier...

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Kommentare: 1
  • #1

    Jana Bruschkat (Freitag, 30 Oktober 2015 16:30)

    ...Super:-(( die Bürokratie lässt mal wieder grüssen und der Amtsschimmel wiehert!!!!!!!!

Bild: Erholungsflächen Terrassenhaus-Mühlenberg
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Bild: Terrassenhaus Hannover
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