Rauchwarnmelderpflicht - Ende der Übergangsfrist

Das Anbringen von Rauchwarnmeldern in den Wohnungen lt. § 44 Abs. 5 der niedersächsichen Bauordnung ist ab dem 01. Januar 2016 Pflicht. Die Übergangsfrist zum Einbau endet am 31.12.2015!!
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Bild: Terrassenhaus Hannover
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